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Pflegesätze |
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Natürlich hat unsere Leistung ihren Preis. Über 80 Prozent sind
Personalkosten. Denn hier helfen Menschen. Die Leistungsentgelte fußen auf dem Entscheid der Schiedsstelle nach § 85
SGB XI. Sie sind in Pflegesatzverhandlungen bis zum 31.12.2012 festgelegt und
für uns, Pflegekassen, Bewohner und Sozialämter verbindlich. Sie
berücksichtigen besonders im Personalbereich, dass wir aufgrund des
blindheitsbedingten Mehraufwandes vieler Bewohner mehr Personal bereitstellen
als in anderen Altenheimen in NRW üblicherweise genehmigt wird. Dazu haben
wir uns in einer Leistungs- und Qualitätsvereinbarung zugunsten unserer
Bewohner verpflichtet. Denn erst Zeit ermöglicht eine liebevolle und
qualitativ hochwertige Betreuung und Pflege für alle Bewohner, egal welches
Sehvermögen sie besitzen. Pro Pflegetag ergeben sich nachfolgende Leistungsentgelte im
Einzelzimmer. Sie bestehen jeweils aus: Was muß der Bewohner nun zahlen? Wenn keine Pflegestufe
vorliegt (Pflegestufe 0), kann zwar eine Aufnahme erfolgen, aber es werden -
außer evtl. Sozialhilfe - keine Zuschüsse abgezogen werden können. Die
Heimentgelte betragen monatlich bei 31 Tagen, wenn man die
Pflegekassenleistung und das volle Pflegewohngeld für die Pflegestufen 1 bis
3 abzieht (Erklärung folgt):
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Was ist Pflegewohngeld? |
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Wenn die regelmäßigen Einkünfte eines Bewohners ( Renten, Zinsen, Mieten
etc. ) und der Pflegekassenanteil zur Deckung der Heimkostenrechnung nicht ausreicht, kann das Blindenaltenheim auf der Grundlage des
Landespflegegesetzes ein Pflegewohngeld für den Bewohner beantragen. Das
Vermögen darf dabei die Schongrenze von 10.000 € nicht überschreiten. Das Pflegewohngeld ist keine Sozialhilfe und somit unabhängig von der
Unterhaltspflicht der Kinder oder Ehegatten. Es kann allerdings auch erst ab
mindestens Pflegestufe 1 geltend gemacht werden. In der Höhe entspricht es
maximal dem Investitionskostenanteil, also monatlich 328,54 € im Doppel- und
362,61 € im Einzelzimmer. Der Monatsbetrag ergibt sich aus unserem
Investitionskostenanteil pro Tag multipliziert mit 30,42 Durchschnittstagen
pro Monat. |
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Was zahlen die Pflegekassen? |
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Die Pflegekassen erstatten bei Nachweis einer Heimpflegenotwendigkeit
durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung monatlich je nach
Pflegestufe unterschiedliche Pauschalbeträge direkt an das Heim:
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Was ist zu tun, wenn die oben genannten Beträge nicht gezahlt werden
können? |
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Reichen eigene
Einkünfte ( Renten, Mieten, Zinsen etc. ) oder das eigene Vermögen über der
Vermögensschongrenze (z.Z. 2.600 Euro bei Bewohnern über 60 Jahren) aus?
Sollte dies nicht möglich sein, ist die Mitfinanzierung durch das Sozialamt
des Herkunftsortes nach den Bestimmungen des SGB XII geboten. Ein
entsprechender Antrag muß vorab gestellt werden. |
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Bei weiteren Fragen: |
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Ein Einzug ins Heim
ist immer mit einer Menge Fragen verbunden. Gerne beantworten wir diese
Fragen, auch bei einem unverbindlichen Besuch hier im Hause. Bitte
vereinbaren Sie diesbezüglich vorher einen Termin, damit wir Ihrem
Beratungsbedarf gerecht werden können. |
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Und hier der Vollständigkeit wegen auf einen Blick die Leistungsentgelte
ohne Abzüge: |
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Der
Investitionskostenanteil ist bei der Monatsrechnung mit 30,42
Durchschnitts-Monatstagen gerechnet:
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